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   BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88   

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BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88 (https://dejure.org/1988,16824)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88 (https://dejure.org/1988,16824)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 46/88 (https://dejure.org/1988,16824)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 49/87

    Rücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt - Abgabe einer falschen Versicherung an

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88
    Bei der Würdigung, ob dies der Fall ist, muß stets das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Wiedereingliederung abgewogen werden gegen das Interesse der Öffentlichkeit, eine Gefährdung der Rechtsuchenden durch den Ausschluß untragbarer Bewerber zu vermeiden (vgl. BVerfGE 66, 337, 361 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]; Senatsentscheidungen vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 38/87 , vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 49/87 - und vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 10 und 14/88).

    Unwürdiges Verhalten kann nach einer Reihe von Jahren durch Wohlverhalten des Bewerbers oder auch durch andere Umstände so viel an Bedeutung verlieren, daß es der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht mehr im Wege steht (ständ. Rechtspr.: zuletzt Senatsentscheidungen vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 49/87 - sowie vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 10 und 14/88).

  • BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 14/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88
    Dafür müssen aber gewisse Anhaltspunkte gegeben sein; diese sind wiederum an Hand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (Senatsentscheidungen vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 59/87 und vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 14/88).

    Dieser Umstand läßt die seit Begehung der zuletzt genannten Taten verstrichene Zeit als noch zu kurz erscheinen (vgl. auch die Senatsentscheidung vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 14/88, in welcher der Senat eine Bewährungszeit von drei Jahren bei Diffamierungen staatlicher Organe als nicht ausreichend angesehen hat).

  • BGH, 13.05.1982 - 3 StR 118/82

    Strafbares Führen eines Titels durch Inanspruchnehmen des Titels im privaten

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88
    Damit hat er die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt in einer Weise, welche die Interessen der Allgemeinheit berührte, geführt (BGHSt 31, 61, 62) [BGH 13.05.1982 - 3 StR 118/82].
  • BGH, 21.12.1981 - AnwZ (B) 19/81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88
    Darin zeigt sich, daß der Antragsteller nicht die Einstellung zu Recht und Gesetz hat, die von einem Rechtsanwalt zu verlangen ist, insbesondere zu den Gesetzen, deren Befolgung für die Rechtsanwaltschaft von besonderem Gewicht ist (Senatsentscheidungen vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 1/76 = EGE XIII, 105; vom 21. September 1981 - AnwZ (B) 6/81 -, vom 21. Dezember 1981 - AnwZ (B) 19/81).
  • BGH, 21.09.1981 - AnwZ (B) 6/81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88
    Darin zeigt sich, daß der Antragsteller nicht die Einstellung zu Recht und Gesetz hat, die von einem Rechtsanwalt zu verlangen ist, insbesondere zu den Gesetzen, deren Befolgung für die Rechtsanwaltschaft von besonderem Gewicht ist (Senatsentscheidungen vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 1/76 = EGE XIII, 105; vom 21. September 1981 - AnwZ (B) 6/81 -, vom 21. Dezember 1981 - AnwZ (B) 19/81).
  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 1/76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88
    Darin zeigt sich, daß der Antragsteller nicht die Einstellung zu Recht und Gesetz hat, die von einem Rechtsanwalt zu verlangen ist, insbesondere zu den Gesetzen, deren Befolgung für die Rechtsanwaltschaft von besonderem Gewicht ist (Senatsentscheidungen vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 1/76 = EGE XIII, 105; vom 21. September 1981 - AnwZ (B) 6/81 -, vom 21. Dezember 1981 - AnwZ (B) 19/81).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88
    Bei der Würdigung, ob dies der Fall ist, muß stets das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Wiedereingliederung abgewogen werden gegen das Interesse der Öffentlichkeit, eine Gefährdung der Rechtsuchenden durch den Ausschluß untragbarer Bewerber zu vermeiden (vgl. BVerfGE 66, 337, 361 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]; Senatsentscheidungen vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 38/87 , vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 49/87 - und vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 10 und 14/88).
  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 38/87

    Antrag von Horst Mahler im Verfahren auf Wiederzulassung zur Anwaltschaft

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88
    Bei der Würdigung, ob dies der Fall ist, muß stets das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Wiedereingliederung abgewogen werden gegen das Interesse der Öffentlichkeit, eine Gefährdung der Rechtsuchenden durch den Ausschluß untragbarer Bewerber zu vermeiden (vgl. BVerfGE 66, 337, 361 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]; Senatsentscheidungen vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 38/87 , vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 49/87 - und vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 10 und 14/88).
  • BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 28/84

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Erteilung einer Wiederzulassung - Versagung

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88
    Ein Rechtsanwalt, der sich der Veruntreuung von Mandantengeldern schuldig macht, ist in der Regel unwürdig, seinen Beruf weiter und nach vorübergehendem Ausscheiden aus dem Anwaltsberuf erneut auszuüben (Senatsentscheidung vom 14. Dezember 1984 - AnwZ (B) 28/84 mit Nachweisen).
  • BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 59/87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88
    Dafür müssen aber gewisse Anhaltspunkte gegeben sein; diese sind wiederum an Hand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (Senatsentscheidungen vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 59/87 und vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 14/88).
  • BGH, 20.12.1982 - AnwZ (B) 32/82

    Strafrechtliche Verurteilung eines Rechtsanwalts - Versagung einer Zulassung zur

  • BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 7/81

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.06.1983 - AnwZ (B) 7/83

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Unkenntnis von

  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 33/89

    Antrag auf Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft - Einer Wiederzulassung

    Dies ist der Fall, wenn er im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitlicher Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (ständige Rechtsprechung: zuletzt Senatsentscheidung vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 46/88 mit Nachw.).

    Er kann sie sich aber aufgrund eigener Prüfung zueigen machen (Senatsentscheidung vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 46/88).

    Ihrer Verwertung steht das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG entgegen, weil ein Fall der Durchbrechung des Verwertungsverbotes nach § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG (vgl. Senatsentscheidung vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 46/88) nicht gegeben ist.

    Bei der Prüfung der Unwürdigkeit des Bewerbers zur Anwaltschaft ist sein Gesamtverhalten zu berücksichtigen, bei dem auch strafrechtliche Verfehlungen, die der Strafrichter nur mit Geldstrafen geahndet hat, von ausschlaggebender Bedeutung sein können (Senatsentscheidung vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 46/88 m.Nachw.).

    Der Rechtsanwalt, der sich der Veruntreuung von Mandantengeldern schuldig macht, ist in der Regel unwürdig, seinen Beruf weiter und nach vorübergehendem Ausscheiden aus dem Anwaltsberuf erneut auszuüben (Senatsentscheidung vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 46/88 m.Nachw.).

    Unwürdiges Verhalten kann nach einer Reihe von Jahren durch Wohlverhalten des Bewerbers oder durch andere Umstände so viel an Bedeutung verlieren, daß es der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht mehr im Wege steht (ständige Rechtsprechung: vgl. Senatsentscheidungen vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 38/87 -, vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 49/87 -, vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 14/88 = BGHR BRAO § 7 Nr. 5 Wiederzulassung 1, 2, 3, sowie vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 46/88).

  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 16/14

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Maßgeblich für die Beurteilung ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung beziehungsweise bei Entscheidung nach mündlicher Verhandlung dieser Zeitpunkt (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 46/88, Umdruck S. 4; vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 34/92, BRAK-Mitt. 1993, 42, 43 und vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 73, 74; allgemein zum maßgeblichen Zeitpunkt bei Verpflichtungsklagen Senat, Beschluss vom 3. August 2012 - AnwZ (Brfg) 39/11, juris Rn. 6; BVerwGE 143, 38 Rn. 11).

    Ein unberechtigtes Auftreten als Rechtsanwalt ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung eine gewichtige Pflichtverletzung (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 16/77, EGE XIV S. 63 ff.; vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 46/88, Umdruck S. 10; vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 73, 74 und vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, juris Rn. 9).

    Abgesehen davon, dass der Kläger in der Vergangenheit nicht nur zu Geld-, sondern auch zu Freiheitsstrafen verurteilt worden ist, sind im Rahmen der Würdigung der gesamten Umstände des konkreten Einzelfalls Verurteilungen zu Geldstrafen sehr wohl von Bedeutung für die Frage, ob ein Rechtsanwalt unwürdig ist, zumal wenn sie - wie hier - gehäuft aufgetreten sind (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 46/88, Umdruck S. 9, 11 m. w. N. und vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, juris Rn. 9).

  • BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 62/96

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft - Versagung der Zulassung zur

    Auch eine nach § 51 Abs. 1 BZRG zu tilgende Verurteilung wäre hier gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG bei der Prüfung des Zulassungsbegehrens heranzuziehen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88).
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